

aktuelle Corona-Vorschriften
Isolation
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Eine positiv getestete Person ist grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation. Beginn der Isolation ist der Tag, an dem die positive Testung bekannt wurde.
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Die Isolation endet dann, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
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Liegt an Tag fünf der Isolation also keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
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Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
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Wird nach einem mittels zertifiziertem Antigentest ermittelten positiven Testergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation, sofern der PCR-Test ein negatives Testergebnis aufweist.
Kontaktpersonen: Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen
Die AV Isolation begründet mit Wirkung zum 13.4.2022 keine verpflichetende Quarantäne für Kontaktpersonen mehr. Diese besuchen also ab sofort regulär die Schule, sofern keine direkt abweichende Einzelfallanordnung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliegt.
Ausgehend von den Empfehlungen des StMGP zu Kontaktpersonen wird auf die bekannten Hygienemaßnahmen wie Abstandhalten oder das Tragen einer Maske hingewiesen, die dabei helfen, ggfs. die Ansteckungsgefahr für andere zu reduzieren. Das StMGP empfiehlt Kontaktpersonen auch, sich fünf Tag lang täglich selbst zu testen. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass diese Selbsttestungen freiwillig und eigenverantwortlich zu Hause erfolgen. Die Schulen stellen hierfür keine Selbsttests zur Verfügung. Alternativ kann auch das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen wahrgenommen werden.
3G-Regel für schulfremde Personen

